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Merkmale einer ECHTEN Demokratie – aktuelles Volksbegehren!

#21 1.1.9. Demokratie versus Regime versus Parteien-Diktatur:

* Bei einer Demokratie geht das Recht vom Volk aus. Mitteln dazu sind Volksabstimmungen und Wahlen.

* Bei einem Regime bzw. einer Diktatur geht das Recht (und die Verfolgung von Staatsbürgern) vom Despoten bzw. Diktator aus.

* In Österreich leben wir derzeit in einer begrenzten Parteiendiktatur auf Zeit. In einer Legislaturperiode leben die Parteien ihre Macht Herrschaft voll aus. Die Bürger bzw. das Bundesvolk hat nichts mitzuentscheiden. Es gibt keine Volksabstimmung.

   Das geht so weit, dass die ÖVP-GRÜNE-Bundesregierung derzeit lediglich 30% an Wählerzustimmung hält und das ÖVP-GRÜNE Kartell trotzdem noch die Mehrheit im Parlament inne hat. Über diese Mehrheit im Parlament stützt sie das Kartell in der Bundesregierung. Der (GRÜNE) Bundespräsident stützt das ganze morsche System, anstatt das er sofortige Neuwahlen veranlasst oder die Bundesregierung entlässt. Klarerweise ist Österreich so keine repräsentative Demokratie mehr. Die Medien werden vom Staatsbudget für ihr Schweigen mittels Presseförderung ruhig gehalten. Der parteipolitisch besetzte ORF schweigt zum Thema Volksentscheidungen - wenig überraschend - ebenfalls.

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#22 1.0.9. Demokratie lebt von der Teilnahme des Volkes an Wahlen und Volksabstimmungen

Deshalb sollte es die Aufgabe des Innenministeriums sein, die Wähler und Wählerinnen darüber - und auch vom Vorverfahren - zu informieren.

Insbesondere sollte das Innenministerium darüber informieren, welche Bewerber und kandidierende Parteien es gibt und wie man für diese Unterstützungs- erklärungen unterzeichnen kann, damit diese überhaupt auf dem Stimmzettel kommen. Das ist derzeit leider nicht der Fall.

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#23 1.0.2. Demokratie = Volksherrschaft ist leider nicht selbstverständlich.

In den allermeisten Länder der Welt gibt es leider keine Demokratie (sondern Diktaturen).

Für die Demokratie muss das Volk meist kämpfen. In vielen Fällen geht der Demokratie Bürgeraufstände, ja sogar Revolutionen voraus. Die wenigsten Revolutionen waren friedlich. (Eine Revolution, die friedlich war, war z.B. die Revolution in der "Deutschen Demokratischen Republik" (DDR) - die leider trotz des Namens nicht sehr "demokratisch" war - im Jahr 1989.)

In Österreich hat die jetzige "Demokratie" auch erst nach zwei Weltkriegen erhalten. Die Regierungsform der "Demokratie" wurde Österreich von den Siegermächten aufgezwungen. Sie hat sich aber bewährt. Die jetzige Form der Demokratie in Österreich ist aber noch deutlich verbesserbar.

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#24 1.0.6. Hausverstand & Schwarmintelligenz

einer großen Gruppe führen in den meisten Fällen zu besseren Ergebnissen, als die Gesetze und Verordnungen der - manchmal auch korrupten - Politiker;

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#25 1.0.16. Wahlen machen noch keine Demokratie:

Zitat-Quelle: Barack Obama im Jahr 2009 bei seiner Ansprache in Ägypten.

"... Wenn man Wahlen allein als Mittel zur Herrschaftsübertragung betrachte, ..., und die Regierung dann, einmal an der Macht, tun und lassen könne was sie wolle, würde man den Kern der Demokratie verfehlen. ..."

Besser und kürzer kann man die Situation in Österreich nicht beschreiben.

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#26 1.2.1. Die echte Versammlungs- und Veranstaltungsfreiheit ist wieder herzustellen.

Die Versammlungsfreiheit und Veranstaltungsfreiheit sind Freiheitsrechte. Diese Freiheitsrechte sind seit dem Jahr 1867 im Staatsgrundgesetz in Österreich verankert. Diese Freiheitsrechte sollten nicht vom Gesundheitsminister (dzt. Johannes Rauch, GRÜNE) mittels Verordnungen ausgehebelt werden und so außer Kraft gesetzt werden. Das Problem ist aber, dass er genau das macht.

 Daher sind die Coronamaßnahmengesetze und -verordnungen ersatzlos zu streichen.

Damit soll es wieder möglich sein, Versammlungen und Veranstaltungen in Österreich ohne angeblicher Gesundheitsmaßnahmen (Masken, 2 Meter Abstände, Verbote) durchzuführen. 

Durch das COVID-Maßnahmengesetz und die dazugehörenden Verordnungen gibt es immer mehr Beschränkungen. Öffentliche Veranstaltungen waren ab März 2020 gar nicht mehr erlaubt. Bei Versammlungen schikanierte die Polizei die Teilnehmer, identifizierte sie und brachte sie zur Anzeige. Die Teilnehmer mussten dann mühsam die Strafverfügungen und die Verordnungen beeinspruchen. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits 28 COVID-Maßnahmen-Verordnungen auf Bundesebene nachträglich aufgehoben.
Aber auch in privaten Wohnungen und Häusern dringt die Polizei ein und bestraft gegebenenfalls die Anwesenden nach den COVID-Verordnungen.

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#27 1.5.2. Nur ein gleiches Wahlrecht in allen Bundesländern ist fair & leicht verständlich

Z.B. sind in Niederösterreich und Burgenland Zweitwohnsitzer wahlberechtigt, in Wien und anderen Bundesländer nicht. Wer entscheidet, wer nun als Zweitwohnsitzer wahlberechtigt ist? Der (parteipolitische) Bürgermeister!

Vorschlag zur Gesetzesänderung:

In den Landesverfassungsgesetzen und Landesbürgerevidenzgesetze von NÖ und Burgenland ist die Wahlberechtigung von Zweitwohnsitzern zu streichen, da diese eben nicht gleich mit Hauptwohnsitzern sind.

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#28 1.5.7. Das Sammeln von Unterstützungserklärungen auch für Wahlen …

mittels elektronischer Signatur ermöglichen:

Das Sammeln von Unterstützungserklärungen ist derzeit NICHT mittels Handysignatur elektronisch möglich, wie z.B. bei den Volksbegehren. Das schafft jede Menge unnötige Verwirrung bei den Wählern/-innen.

Lösungsvorschlag: Falls man die Unterstützungserklärungen beibehalten möchte, sollten alle Unterstützungserklärungen bei Volksbegehren und bei Wahlen  mit den gleichen Methoden unterschrieben werden können. (Dabei gibt es auch keinen Mißbrauchsfall, denn im schlimmsten Fall gibt es einen Kandidaten mehr am Stimmzettel. Das wäre ja bei einer Wahl sogar etwas Gutes.)

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#29 1.5.13. Es soll keine Gebühren für die Einreichung von Wahlvorschlägen geben.

Vorschlag zur Gesetzesänderung:

Ersatzlose Streichung des § 43 Abs. 4 der Nationalratswahlordnung.

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#30 1.5.16. Behinderte sollen auch wählen “gehen” können.

Derzeit ist das des Öfteren nicht der Fall, z.B. wenn das Wahllokal im 1. Stock ist und kein Aufzug vorhanden ist. Wie soll der Behinderte mit seinem Rollstuhl oder Rollator in den 1. Stock kommen?

Dass sich mobilitätseingeschränkte Personen bereits Wochen vor der Wahl melden müssen, um am Wahltag barrierefrei wählen zu können, schränkt jedenfalls all jene Personen ein, die kurzfristig Einschränkungen erleben.

Lösungsvorschlag: Alle Wahllokale sollen behindertengerecht zugänglich sein (sind das derzeit leider aber nicht).

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#31 1.5.17. Mit Kugelschreiber (statt mit Bleistiften) die Stimmzettel ankreuzen;

(Immer wieder werden Bleistifte in den Wahlzellen aufgelegt. Das Problem dabei ist, dass man Stimmabgaben ("Kreuze") mit Bleistift nachträglich ausradieren kann und abändern kann. Deshalb sollte sich jeder Bürger einen Kugelschreiber zur Stimmabgabe mitnehmen.)

Lösungsvorschlag: Alle Wahllokale sind mit nicht-ausradierbaren Kugelschreibern auszustatten.

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#32 1.0.5. Mit “Volk” ist das Bundesvolk gemeint.

Das Bundesvolk sind die wahlberechtigten Staatsbürger. (siehe Art. 26 Abs. 1 B-VG, Art. 44 Abs. 3, Art. 60 Abs. 1 Bundesverfassung). Österreichische Staatsbürger sind alle Menschen, die die österreichische Staatsbürgerschaft haben. 

(Exkurs: Das Staatsvolk ist die Gesamtheit der durch die Herrschaftsordnung eines Staates vereinigten Menschen. Unter Staatsvolk versteht man das im Staatsgebiet lebende Volk, also auch Ausländer und Staatenlose. Klarerweise kann jeder Ausländer auch die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben. Wichtig dafür sind die Erfüllung der Voraussetzungen, wo unserer Ansicht auch ein klares Bekenntnis zur (ECHTEN) Demokratie und der immerwährenden Neutralität Österreichs gehören. Andernfalls können Ausländer sinnvoller Weise eben nur in ihrem Heimatland wählen.)

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#33 1.0.7. Demokratie braucht viele Diskussionen:

Der Mensch ist ein soziales Wesen, das sich in der Gemeinschaft am Wohlsten fühlt. Die Volksherrschaft (Demokratie) lebt von der Diskussion der Menschen. Die Diskussion sollte möglichst frei sein und vom Staat nicht gelenkt oder manipuliert werden.

Freie Diskussionen zwischen Menschen finden überall statt, in der Familie, in der Schule, am Arbeitsplatz, unter Freunden, beim Wirten, in Kirchengemeinschaften, auf Märkten, in Stadien und insbesondere auch auf Kundgebungen. Schön langsam bildet sich daraus eine gemeinsame Überzeugung.

(Exkurs: Dagegen sind blinder Gehorsamkeit bis Unterwerfung Anzeichen eines Regimes. Ein Despot bzw. Minister entscheidet, das Volk gehorcht. Das Drüberfahren der Staatsgewalt haben wir leider seit 2020 in der Corona-Pandemie in Österreich erleben müssen. Es gab viele Verwaltungsstrafanzeigen, die teilweise auch 2022 noch nicht beendet waren. Die Angst vor der Obrigkeit und die Existenzängste haben leider auch viele Menschen - insbesondere auch Kinder - in den Selbstmord getrieben. Von ihren Taten haben sich die gesetzgebenden Nationalratsabgeordneten und der "Gesundheitsminister" nicht einmal noch bei den Angehörigen entschuldigt.)

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#34 1.0.13. Volksabstimmungen können auch ein schlechtes Ergebnis bringen,

so wie auch Politiker Fehlentscheidungen treffen können.

Entscheidend ist, dass die Fehlentscheidungen des Volkes vom Volk selbst getragen und bezahlt werden, womit die Volksabstimmungen weniger fehleranfällig sind. Auf jeden Fall sind sie nicht korrumpierbar. Und Volksabstimmungen sollen durch neuerliche Volksabstimmungen abgeändert werden können, denn nichts ist für die Ewigkeit.

Jedenfalls gibt es keine Entscheidungen zu Lasten Dritter, so wie das mit den jetzigen Politikerentscheidungen der Fall ist.

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#35 1.0.14. Notfalls – falls der Wählerwillen nicht bei Wahlen oder durch die Gesetze

abgebildet wird - gibt es ein uneingeschränktes Versammlungsrecht bzw. Demonstrationsrecht.

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#36 1.0.15. Es braucht eine vom Volk beschlossene und von Politikern nicht veränderbare

Verfassung!

(Dieter Grimm; frühere deutsche Verfassungsrichter, Professor an der Humboldt Universität  und Rektor des Wissenschaftskollegs)

An beiden Merkmalen mangelt es derzeit in Österreich:
* Erstens hat das Volk noch niemals über eine österreichische Verfassung abstimmen dürfen.
* Zweitens ändert das Parlament bzw. die Abgeordneten die österr. Bundesverfassung bis zu 6 Mal im Jahr ab! (6x wurde die Bundesverfassung im Jahr 2005 abgeändert. siehe => https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000138 )

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#37 1.0.19. Ein starker Mann, ein fescher Schwiegersohn und die EU sind nicht demokratisch:

Ein "starker Mann, der ordentlich auf den Tisch haut", sowie ein "fescher Schwiegersohn" als Bundeskanzler und die EU - die über Österreich herrscht und es ausbeutet - sind nicht demokratisch und lösen auch nicht die Probleme Österreichs;

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#38 1.2.2. Wir wollen im Versammlungs- und Veranstaltungsrecht eine unverzügliche

Überprüfung freiheitsbeschränkender Gesetze und Verordnungen durch den Verfassungsgerichtshof verankert sehen.

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#39 1.2.3. Weiters sollen private Veranstaltungen (Geburtstagsfeiern, Partys, Grillfeste)

wieder möglich sein und zwar ohne Anmeldungen und ohne Bewilligungen.

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#40 1.2.4. Eigentlich ist das Versammlungsrecht im Artikel 12…

des österreichischen Staatsgrundgesetz 1867 und im Artikel 11 der Europäischen Menschenrechts- Konvention (EMRK) festgeschrieben. Diese Rechtsgrundlagen müssen - wie andere auch - im Sinne der Rechtsstaatlichkeit eingehalten werden. Nur leider wurden diese Rechte durch das COVID-Maßnahmengesetz und die COVID-Verordnungen in Österreich ausgehöhlt und sinnentleert.

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