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Merkmale einer ECHTEN Demokratie – aktuelles Volksbegehren!

#101 1.6.13. Das Volk soll die jeweiligen Bundesminister in einer eigenen Wahl wählen.

Krasse Fehlbesetzungen können so vermieden werden.

Norbert Darabos (Wehrdienstverweigerer) oder Fr. Mag. Claudia Tanner (sie war nie beim Bundesheer oder Zivildienst) als Verteidigungsminister sind die offensichtlichsten Fehlbesetzungen in der Regierung. Diese Personen haben ihre Jobs nur aufgrund der fehlenden Gewaltentrennung von "ihrer Partei" bekommen. Das ist purer Machtmißbrauch und Postenschacher.

Wie kann man das verhindern?

Indem die Regierung (eigentlich Staatsverwaltung) separat vom Nationalrat (Gesetzgebung) gewählt wird.

z.B. Ausschreibung der Wahl der 12 - 15 Minister.

      => Definition der Vorkenntnisse samt Praxis der Bewerber.

      => verschiedene Bewerber zu jedem Ministeramt

      => Wahl + Stichwahl durch das Volk.

Das Ergebnis lautet mit ganz großer Wahrscheinlichkeit nicht Klaudia Tanner als Verteidigungsministerin oder Karl Nehammer als Innenminister oder Gernot Blümel als Finanzminister oder Rudolf Anschober als Gesundheitsminister.

Traurige Berühmtheit erlangte die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, Christine Aschbacher, die wegen ihrer abgeschriebenen und stümperhaften Diplomarbeit im Jänner 2021 zurücktrat.

Sebastian Kurz könnte - aufgrund der Gewaltentrennung - auch nicht Bundeskanzler werden, wenn er doch in den Nationalrat gewählt wurde. Für Minister gilt das Gleiche.

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#102 1.6.14. Parteipolitik muss aus den unabhängigen Gerichten draußen gehalten werden.

(Das funktioniert nicht, wenn die Parteien die Richter - auf welche Weise auch immer - nominieren und ernennen.)

D.h. auch hier braucht es eigenständige Wahlen im Sinne der Gewaltentrennung. Durch Wahlen entsteht die Diskussion, wer denn der bessere Kandidat sei. Schon alleine das würde viel zum Guten bewirken.

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#103 1.6.15. Die Kandidaten für die Höchstgerichte sollen Richter sein oder zumindest ….

in ihrem Leben einmal Richter gewesen sein. (Das ist derzeit leider bei den 14 Höchstrichtern nicht der Fall!)

Die Kandidaten bewerben sich und stellen sich der Öffentlichkeit vor. Das Volk entscheidet.

Das Volk kann schwer schlechter entscheiden, als das, was wir bisher in Österreich erlebt haben.
z.B. der VfGH entschied, dass die Briefwahl verfassungskonform sei (entgegen dem geheimen und persönlichen Wahlrecht, das in der Bundesverfassung verankert ist)
z.B. der VfGH entschied sich für ein drittes Geschlecht / intersexuelle Personen
z.B. der VfGH und die Homoehe => https://presse.dsp.at/einrichtungen/kommunikation/artikel/2018/homoehe-ex-hoechstrichter-kritisiert-verfassungsgerichtshof
z.B. der VfGH und die Aufnahme von Asylwerbern.

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#104 1.6.16. Für starke Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, z.B. …

z.B. durch eine unabhängige Staatsanwaltschaft + unabhängige Gerichte.

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#105 1.6.17. Die Verfassungsrichter sollen maximal auf 10 Jahre bestellt werden.

Maßnahmen im Rechnungshof:

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#106 1.6.18. Die Besetzung des Präsidenten des Kontrollorgans “Rechnungshof” muss …

ein Oppositionsrecht werden.

(Derzeit ist die Rechnungshofs Präsidentin mit Fr. Dr. Margit Kraker ebenfalls von der regierenden ÖVP besetzt. D.h. die ÖVP - Rechnungshofs Präsidentin prüft derzeit die unter Korruptionsverdacht stehende ÖVP. Was für ein Ergebnis will man sich da erwarten?)

Aber auch bei den untergeordneten Postenbesetzungen sollte es mehr Objektivität geben. (siehe => Gerichtsprozess vom 9.6.2021 wegen Postenbesetzung im Rechnungshof )

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#107 1.7.1. Das Recht geht vom Volk aus. (Art. 1 der Bundesverfassung).

Das muss auf in Zukunft so bleiben.

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#108 1.7.2. Die Unversehrtheit des Menschen muss wieder gewahrt werden.

Daher sind (angeblich gesundheitlich notwendigen) Zwangsmaßnahmen an Menschen unzulässig.

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#109 1.7.3. Handlungen des Staates sollen wieder auf der Bundesverfassung und auf Gesetzen..

beruhen.

Alles andere ist Willkürherrschaft bzw. Diktatur.

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#110 1.7.4. Der Gesetzgeber soll wieder das österreichische Parlament sein.

(aber nicht der Gesundheitsminister oder der Innenminister oder der Bundeskanzler oder die Wirtschaftskammer oder Arbeiterkammer und auch nicht die EU und die WHO).

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#111 1.7.5. Der österreichische Gerichtsbarkeit soll wieder (partei-)unabhängig werden.

D.h., die Richter sollen nach den bestehenden Gesetzen entscheiden, aber nicht nach politischen Vorgaben. Die Richter sollen aufgrund ihrer juristischen Leistung und ihren sozialen Fähigkeiten ihr Richteramt erhalten, aber nicht aufgrund ihres Parteibuches oder ihrer Parteinähe.

(Derzeit werden die 14 Verfassungsrichter politisch von den Parlamentsparteien besetzt. Somit ist maximale politische Abhängigkeit garantiert.)

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#112 1.7.6. Transparente Gerichtsentscheidungen erhöhen das Vertrauen der Bürger in Justiz.

Die Justiz ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie.

Tatsächlich verliert die Justiz aber das Vertrauen der Bürger immer mehr.

Dieser Vertrauensverlust kann mit intransparenten Gerichtsentscheidungen begründet werden, z.B. bei Nichtwiedergabe von Beschwerdevorbringen vermutlich insbesondere zwecks Verschleierung. Das Volk kann so den rechtserheblichen Sachverhalt nicht erkennen und nicht mehr überprüfen, ob sich die Höchstrichter an die Gesetze gehalten haben. Das wäre aber in einer Demokratie sehr wichtig. (siehe Dr. Fred Brande zur Kontrolle der Höchstgerichte auf => mobbing-konkret.at)

Weiters sollten Ton- und/oder Videoaufnahmen von Kläger, Beklagten und unbeteiligten Dritten bei Gericht zugelassen werden. Diese sollten als Beweismaterial für die Betroffenen in nachfolgenden Gerichtsverhandlungen herangezogen werden dürfen. Insgesamt würde sich dadurch die Transparenz von Gerichtsverhandlungen erhöhen. Manipulative und willkürliche Gerichts- Verhandlungen durch Richter könnten so durch die Betroffenen und Verurteilten aufgedeckt werden. (Das wollen die Richter klarer Weise nicht).

Protokolle von Gerichtsverhandlungen sollten den Beteiligten vor dem Urteil zugestellt werden (und nicht erst auf Verlangen nachträglich nach dem Urteil, wie z.B. beim Landesverwaltungsgericht in NÖ). Falls es zu einem Einspruch gegen ein vom Richter unvollständig oder manipulativ verfasstes Protokoll einer Gerichtsverhandlung kommt, so müsste auch das Gerichtsurteil nachträglich korrigiert werden.

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#113 1.7.7. Die Polizei soll auf Seiten des Volkes und der Bundesverfassung stehen…

statt auf der Seite des Innenministers, wenn dieser offensichtlich verfassungswidrig handelt und entscheidet. Ein Diensteid der Polizisten gilt dem Staat, nicht dem Innenminister!

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#114 1.7.8. Die Polizei soll Kundgebung & Demonstrationen und deren Teilnehmer beschützen…

(und diese nicht drangsalieren, so wie das 2021 der Fall war).

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#115 1.7.9. Die Polizei soll de-eskalierend auf die Leute einwirken (und nicht eskalierend).

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#116 1.7.10. Die Polizei soll wieder “Freund und Helfer” der (normalen) Menschen werden.

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#117 1.7.11. Das Betreten von Wohnungen und Häusern im Privateigentum soll für die Polizei..

nur mit richterlichem Beschluss erlaubt sein.

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#118 1.7.12. Der Bundes-Verfassungsschutz soll gegen offensichtl. verfassungswidrige Gesetze

beim Verfassungsgerichtshof Verfassungs- Beschwerden einbringen können und nicht warten müssen, bis Leute aus dem Volk eine solche einbringen. Es sollte nicht so sein, dass das Volk bislang über

28 Bundesverordnungen (COVID-Maßnahmenverordnungen) wegen Verfassungs- Widrigkeit erfolgreich bekämpft hat und der Verfassungsschutz immer noch untätig ist!!!

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#119 1.5.18. Nur volljährige Österreicher sollen in Österreich wahlberechtigt sein;

Es sollen nur volljährige Personen ab 18 Jahren wählen dürfen (statt bisher auch minderjährige Kinder).

Begründung: Nur volljährige Menschen sind voll geschäftsfähig.

Weiters ist es auch von Vorteil, dass damit Politik aus dem Schulunterricht (Mittelschule, Berufsschule) draußen gehalten werden kann.

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