1.0.5. Mit „Volk“ ist das Bundesvolk gemeint. (32/119)

Das Bundesvolk sind die wahlberechtigten Staatsbürger. (siehe Art. 26 Abs. 1 B-VG, Art. 44 Abs. 3, Art. 60 Abs. 1 Bundesverfassung). Österreichische Staatsbürger sind alle Menschen, die die österreichische Staatsbürgerschaft haben. 

(Exkurs: Das Staatsvolk ist die Gesamtheit der durch die Herrschaftsordnung eines Staates vereinigten Menschen. Unter Staatsvolk versteht man das im Staatsgebiet lebende Volk, also auch Ausländer und Staatenlose. Klarerweise kann jeder Ausländer auch die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben. Wichtig dafür sind die Erfüllung der Voraussetzungen, wo unserer Ansicht auch ein klares Bekenntnis zur (ECHTEN) Demokratie und der immerwährenden Neutralität Österreichs gehören. Andernfalls können Ausländer sinnvoller Weise eben nur in ihrem Heimatland wählen.)

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Geschrieben von Robert Marschall

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1.0.4. Der Artikel 1 der Bundesverfassung soll dem Volk dienen. (5/119)

1.0.6. Hausverstand & Schwarmintelligenz (24/119)