1.5.2. Nur ein gleiches Wahlrecht in allen Bundesländern ist fair & leicht verständlich (27/119)

Z.B. sind in Niederösterreich und Burgenland Zweitwohnsitzer wahlberechtigt, in Wien und anderen Bundesländer nicht. Wer entscheidet, wer nun als Zweitwohnsitzer wahlberechtigt ist? Der (parteipolitische) Bürgermeister!

Vorschlag zur Gesetzesänderung:

In den Landesverfassungsgesetzen und Landesbürgerevidenzgesetze von NÖ und Burgenland ist die Wahlberechtigung von Zweitwohnsitzern zu streichen, da diese eben nicht gleich mit Hauptwohnsitzern sind.

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Geschrieben von Robert Marschall

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Ein Kommentar

1.5.1. Eine gute Demokratie kann es nur mit einem fairen Wahlrecht geben. (63/119)

1.5.3. Ein (vorzeitiger) Wahltag wird vom Volk bestimmt (64/119)