Z.B. sind in Niederösterreich und Burgenland Zweitwohnsitzer wahlberechtigt, in Wien und anderen Bundesländer nicht. Wer entscheidet, wer nun als Zweitwohnsitzer wahlberechtigt ist? Der (parteipolitische) Bürgermeister!
Vorschlag zur Gesetzesänderung:
In den Landesverfassungsgesetzen und Landesbürgerevidenzgesetze von NÖ und Burgenland ist die Wahlberechtigung von Zweitwohnsitzern zu streichen, da diese eben nicht gleich mit Hauptwohnsitzern sind.
Vor allem wir brauchen ein besseres Wahlsystem!