1.5.14. Die Briefwahl soll abgeschafft werden, da sie Tür und Tor zu einem Missbrauch.. (73/119)

… öffnet und eine Wahlmanipulation ermöglicht.

Bei der Briefwahl gibt es nämlich keine Wahlbehörde, die z.B. das persönliche und geheime Ausüben des Wahlrechts garantiert. So kann in Vereinen oder Moscheen gemeinsam, offen oder von anderen Personen gewählt werden. Damit ist das persönliche und geheime Wahlrecht nur mehr ein totes Recht, welches nur mehr am Papier steht.

Die Briefwahl wurde erst im Jahr 2007 eingeführt und machte die bis dahin geltende Wahlkartenwahl obsolet.

Die Briefwahl ermöglicht auch den verbotenen Stimmenkauf und gehört schon alleine deshalb abgeschafft.

Verfassungsbeschwerden gegen die Briefwahl gab es bereits mehrere. Die VfGH-Richter lehnten aber alle Einsprüche gegen die Briefwahl ab, trotz offensichtlicher Verfassungswidrigkeit. Somit ist nun der Gesetzgeber gefordert.

Vorschlag zur Gesetzesänderung:

§38, 39, 40 und 60 der Nationalratswahlordnung sind ersatzlos zu streichen.

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Geschrieben von Robert Marschall

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1.5.13. Es soll keine Gebühren für die Einreichung von Wahlvorschlägen geben. (29/119)

1.5.15. Wahlkartenwahl (statt Briefwahl): (74/119)