(D.h. die „Staats-bürger“ bürgen – wenig überraschend – für den Staat.) Daher soll das Volk bzw. die Staatsbürger auch entscheiden dürfen. (Anm.: Politiker und Abgeordnete haften derzeit nicht für ihre Entscheidungen);
1.0.10. Das österreichische Volk haftet für den Staat Österreich. (6/119)


